Influencer Richtlinie: Orientierung in rechtlichen Grauzonen
Überall springen einem derzeit auf Instagram und Co. Werbekennzeichnungen ins Auge. Vergangene Abmahnungen und Zuwiderhandlungen sorgen für große Verunsicherung unter Influencern und so wird aus einem harmloses Foto des Outfits oft the Day schnell kennzeichnungspflichtige Werbung. Sechs Verbände der Kommunikationsbranche haben sich nun auf eine Influencer Richtlinie für den rechtssicheren Umgang mit Influencer-Marketing geeinigt. Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR), der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP), die Gesellschaft Public Relations Agenturen (GPRA) die Deutsche Public Relations Gesellschaft (DPRG), der Gesamtverband Kommunikationsagenturen (GWA), die Organisation der Mediaagenturen (OMG) und das Content Marketing Forum (CMF) bieten nun eine Orientierung in rechtlichen Fragen:
» Wer eine Botschaft in sozialen Medien, Blogs, auf Testplattformen oder bei Bewertungen von Onlineshops finanziert, muss auch erkennbar sein. Dabei ist die Art der Bezahlung irrelevant. Influencer sowie Unternehmen und Agenturen sind für die Kennzeichnung gleichermaßen verantwortlich.
» Beim Teilen und Kommentieren von bezahlten Beiträgen muss Absendertransparenz erkennbar bleiben.
» Das Verbreiten von Fake-News ist unzulässig, auch bei nachträglichen Korrekturen.
» Unternehmen, die Blogs oder andere Online-Plattformen finanzieren und ihre Produkte in Beiträgen testen und bewerten lassen, müssen ihre Sponsorenrolle deutlich kommunizieren.
» Produktrezensionen, die aufgrund einer kostenlosen Produktsendung erfolgen, müssen offen gelegt werden.
» Hinter jeder öffentlich vorgetragenen Meinung muss ein Mensch stehen. Social Bots sind für verantwortungsvolle Öffentlichkeitsarbeit ausgeschlossen.
Mehr über Blogger Relations erfahrt ihr in unserem letzten Beitrag.